Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Training und Beratung
Elke Wittstadt & Thorsten Danz, TRUE ESSENCE, Bugscharrn 11a, 85276 Pfaffenhofen (Ilm) – Stand 06.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für Dienstleistungen zwischen Elke Wittstadt & Thorsten Danz, TRUE ESSENCE (nachfolgend als „Coach/Trainer“ bezeichnet) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag gemäß den §§ 611 ff. BGB, sofern keine schriftlichen Abweichungen zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee/Trainee das generelle Angebot des Coachs/Trainers zur Durchführung von Coaching und Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) sowie zur gezielten Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung der Fachkompetenz (Training) annimmt. Hierbei können Übungen zur Selbsterfahrung, kognitive Umstrukturierung und Gesundheitsförderung inbegriffen sein.
- Der Coach/Trainer behält sich das Recht vor, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aus rechtlichen Gründen nicht coachen oder beraten kann, oder wenn es ethische Bedenken gibt. In einem solchen Fall behält der Coach/Trainer den Anspruch auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen bis zur Ablehnung der Beratung.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
- Der Coach/Trainer erbringt seine Dienstleistungen, indem er seine Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Coaching, Beratung, Hypnotherapie, Mentaltraining, Kommunikationstraining und Gesundheitsförderung einsetzt. Der Coach/Trainer kann die Methoden anwenden, die im mutmaßlichen Interesse des/der Coachee/Trainee liegen, sofern keine anderslautende Entscheidung des/der Coachee/Trainee vorliegt.
Es wird keine Zusicherung oder Garantie bezüglich eines bestimmten Erfolgs für den/die Coachee/Trainee gemacht. Der Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- oder Trainingsleistung, nicht die Erreichung eines bestimmten Ziels für den/die Coachee/Trainee.
Sofern der/die Coachee/Trainee ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht oder trainiert werden möchte und die Anwendung anderer Gesprächsformen oder Entspannungstechniken ablehnt, muss dies dem Coach/Trainer gegenüber explizit erklärt werden.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coachs/Trainers
- Coaching, Hypnosesitzungen und Trainings stellen ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde dar. Daher darf der Coach/Trainer gemäß HPG § 1 Abs. 2 keine Diagnosen stellen, Krankheiten behandeln oder lindern. Ebenso ist der Coach/Trainer nicht befugt, Krankschreibungen auszustellen oder Medikamente zu verschreiben.
Coaching, Hypnosesitzungen und Training ersetzen keine Psychotherapie und dienen nicht als Ersatz dafür. Der/die Coachee/Trainee trägt während des gesamten Coaching- oder Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während der Sitzungen als auch außerhalb. Die Teilnahme an einem Coaching oder Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Für Veranstaltungen wie Gruppencoachings oder Gruppentrainings, bei denen nicht der Coach/Trainer selbst der Veranstalter ist, besteht kein Versicherungsschutz für die Coachees/Trainees durch den Coach/Trainer.
§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees
- Eine aktive Mitwirkung des/der Coachee ist nicht verpflichtend, jedoch in den meisten Fällen für ein sinnvolles Coaching erforderlich. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Informationen als Grundlage für das Coaching oder Training sowie die aktive Teilnahme an Entspannungsübungen und anderen Methoden.
Die Ablehnung einer empfohlenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung kann den Fortgang der Beratung maßgeblich beeinflussen, und der/die Coachee/Trainee trägt die Verantwortung für eine solche Entscheidung.
Der Coach/Trainer hat das Recht, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee/Trainee die Coaching- oder Trainingsinhalte verneint.
Ebenso hat der/die Coachee/Trainee das Recht, das Coaching oder Training zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dies sollte rechtzeitig und schriftlich, mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin, erfolgen.
§ 5 Vergütung für Coaching und Training
- Der Coach/Trainer hat Anspruch auf eine Vergütung für seine erbrachten Dienstleistungen. Falls keine individuelle Vergütungsvereinbarung zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee/Trainee getroffen wurde, gelten die Preise, die in der Preisliste des Coachs/Trainers aufgeführt sind. Alle anderen Preislisten oder Verzeichnisse sind nicht maßgeblich.
- Die Vergütung ist nach jeder Coaching- oder Trainingssitzung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu entrichten. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder besondere Konditionen sind vor Beginn des Coaching- oder Trainingstermins zu vereinbaren und im Coaching- oder Trainingvertrag festzuhalten.
- Für nicht wahrgenommene und zuvor vereinbarte Termine ist der/die Coachee verpflichtet, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Termingebühr zu zahlen. Dieses Ausfallhonorar ist ohne weitere Frist unverzüglich zu entrichten. Die oben genannte Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der/die Coachee den Termin mindestens 24 Stunden im Voraus absagt oder wenn er/sie aus Gründen wie Krankheit oder Unfall am Erscheinen gehindert ist, ohne hierfür verantwortlich zu sein.
- In solchen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart, wobei der Coach/Trainer einen Nachweis für das unverschuldete Fernbleiben verlangen kann.
- Termine, die seitens des Coachs/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. In einem solchen Fall hat der/die Coachee/Trainee keine Ansprüche gegen den Coach/Trainer, und dieser ist nicht verpflichtet, Gründe für die Absage anzugeben.
- Wenn ein Coaching- oder Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart wird, fallen zusätzlich angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten an, die zusammen mit der Vergütung zu entrichten sind.
§ 6 Vertraulichkeit und Aufzeichnungen
- Der Coach behandelt die Informationen und Daten des/der Coachee/Trainee vertraulich. Er wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee/Trainee Informationen über die Inhalte der Gespräche, Übungen sowie persönliche Umstände und Verhältnisse des/der Coachee/Trainee weitergeben. In Fällen, in denen die Zustimmung im Interesse des/der Coachee/Trainee liegt und die Zustimmung wahrscheinlich ist, kann auf die Schriftform verzichtet werden.
- § 6 Absatz 1 gilt nicht, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Informationen verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts Informationen preisgeben muss. Dies gilt nicht für Informationen, die an Ehegatten, Verwandte, Familienmitglieder, Kollegen oder Vorgesetzte weitergegeben werden.
- § 6 Absatz 1 findet ebenfalls keine Anwendung, wenn der Coach/Trainer persönlichen Angriffen oder Anschuldigungen im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung ausgesetzt ist und zur Verteidigung auf relevante Informationen oder Fakten angewiesen ist.
- Der Coach/Trainer führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen. Der/die Coachee/Trainee hat das Recht auf Einsicht in diese Aufzeichnungen und kann die Herausgabe dieser Informationen verlangen. Diese Informationen werden in Kopie bereitgestellt, wobei § 6 Absatz 2 unberührt bleibt.
- Wenn der/die Coachee/Trainee eine detaillierte Protokollierung des Coaching- oder Trainingserlebnisses wünscht, erstellt der Coach/Trainer diese auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands aus den Aufzeichnungen. Diese Leistung wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Lösung von Meinungsverschiedenheiten
- Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- oder Trainingvertrag sowie aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten durch Verhandlung beigelegt werden. Wir empfehlen, gegensätzliche Ansichten, Abweichungen oder Beschwerden schriftlich der anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klausel
- Sollte eine einzelne Bestimmung des Beratungsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrags. Die ungültige oder nichtige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck des Vertrags oder dem beabsichtigten Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt, und zwar in freier Auslegung.